Mavenclad Dosierungsschema
Mavenclad wird in zwei kurzen Behandlungszyklen pro Jahr über insgesamt 2 Jahre eingenommen, danach sind für die nächsten 2 Jahre keine weiteren Behandlungen erforderlich. 1
Genaues Einnahmeschema
Die kumulative Gesamtdosis beträgt 3,5 mg/kg Körpergewicht, aufgeteilt auf 2 Behandlungsjahre:
Jahr 1 (Erster Behandlungskurs)
- Erster Zyklus: Beginnt zu einem beliebigen Zeitpunkt
- Zweiter Zyklus: 23-27 Tage nach der letzten Dosis des ersten Zyklus
Jahr 2 (Zweiter Behandlungskurs)
- Erster Zyklus: Mindestens 43 Wochen nach der letzten Dosis von Jahr 1, Zyklus 2
- Zweiter Zyklus: 23-27 Tage nach der letzten Dosis des ersten Zyklus von Jahr 2
Tägliche Einnahme innerhalb jedes Zyklus
Jeder Zyklus wird über 4 oder 5 aufeinanderfolgende Tage eingenommen, wobei die Dosis 1 oder 2 Tabletten täglich beträgt (maximal 2 Tabletten pro Tag). Die genaue Anzahl der Tabletten hängt vom Körpergewicht ab 1.
Nach den ersten 2 Jahren
Keine weitere Behandlung in Jahr 3 und 4: Nach Abschluss der 2 Behandlungsjahre darf Mavenclad für die nächsten 2 Jahre nicht erneut verabreicht werden, da zusätzliche Behandlungen das Malignitätsrisiko erhöhen können 1.
Die Sicherheit und Wirksamkeit einer erneuten Behandlung nach mehr als 2 Jahren nach Abschluss der beiden Behandlungskurse wurde nicht untersucht 1. Real-World-Daten zeigen jedoch, dass bei etwa 75% der Patienten die Wirksamkeit bis zu 4 Jahre anhält 2, und einige Experten erwägen eine Wiederbehandlung nach Jahr 4 bei klinischer Indikation 2, 3.
Wichtige Hinweise zur Einnahme
- Die Tabletten müssen ganz geschluckt werden, ohne zu kauen
- Können mit oder ohne Nahrung eingenommen werden
- Bei gleichzeitiger Einnahme anderer oraler Medikamente: 3 Stunden Abstand einhalten während der 4-5 Behandlungstage 1
- Bei vergessener Dosis: Am nächsten Tag einnehmen und den Behandlungszyklus um einen Tag verlängern (keine doppelte Dosis) 1
Dieses intermittierende Dosierungsschema unterscheidet Mavenclad von kontinuierlichen Immuntherapien und ermöglicht eine langanhaltende Immunrekonstitution mit minimaler Überwachungsbelastung 4.